IPG Schutzdienst
Was ist das?
Internationale Gebrauchshundeprüfung, vormals auch bekannt als SchH oder VPG Sport oder auch einfach Schutzdienst. Diese Prüfung ist in 3 Abteilungen unterteilt: Abteilung A, die Fährtenarbeit, Abteilung B, die Unterordnung und Abteilung C, der Schutzdienst. Es ist die älteste Hundesportart überhaupt und verlangt den Hunden sehr viel ab. 1906 wurde die erste Prüfung in dieser Sportart
abgehalten.
Abteilung A, Fährtenarbeit:
Bei der Fährtenarbeit gilt es, je nach Ausbildungsstand 400 bis 800 Schritt lange Fährten zu verfolgen und bis zu drei Gegenstände zu erkennen und anzuzeigen/zu verweisen.
Abteilung B, Unterordnung:
In verschiedenen Übungen soll der Hund zeigen, dass er freudig, exakt, schnell und aufmerksam die Hörzeichen des Hundeführers ausführt. Das umfasst Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz-, Platz- und Stehkommandos aus der Bewegung sowie Apportierübungen. Ebenso Ablage unter Ablenkung.
Abteilung C, Schutzdienst:
Hier wird der Gehorsam des Hundes in Grenzfällen überprüft. Es beginnt mit dem Aufspüren des Scheintäters (Helfer). Danach folgen Situationen, in denen das Verhindern von Fluchtversuchen, das Bewachen oder das Verhindern eines Überfalls geübt wird. Ganz entscheidend für diese Arbeit mit dem Hund ist die Disziplin des Hundeführers und das Verhalten des Hundes. Vom Hund wird z.B. Ausgeglichenheit, Nervenstärke, Selbstbewusstsein, Belastbarkeit und gute Kommunikation mit dem Hundeführer verlangt.
Anmerkung: Die Hunde lernen hier nicht, Menschen zu beißen oder Ihre Menschen zu verteidigen. Es handelt sich um eine Sportart, wo über den Beutetreib des Hundes gearbeitet wird. Der Hund hat nur ein Ziel, das er von dem Helfer (Figuranten) den Hetzärmel erhalten kann.
Hier findet Ihr die Prüfungsordnung zum Nachlesen.
Für wen ist der Sport geeignet?
Am meisten sind die Gebrauchshunderassen vertreten. Da die Hunde über eine Meterhürde springen müssen und nicht jeder Hund die oben genannten Voraussetzungen mit sich bringt, ist diese Sportart nicht für Hunde jeder Größe geeignet.
Voraussetzung:
Euer Hund muss laut des „Gesetz über das Halten von Hunden“ (Hundegesetz), Schleswig-Holstein, gechipt und haftpflicht versichert sein. Des Weiteren muss Euer Hund eine vollständige Tollwutimpfung haben. Bitte bringt diese Unterlagen mit.
Für die Teilnahme an einer Prüfung ist die erfolgreich absolvierte Begleithundeprüfung (BH/VT) Voraussetzung.
Was muss ich mitbringen?
Leckerlies und/oder Spielzeug. Ausgenommen Quietschespielzeug. Eine handelsübliche max. 2m Leine. Bitte keine Schlepp oder Flexleine.
Was kostet das?
Die Preise könnt Ihr hier einsehen.
Wann findet das Training statt?
Mittwoch: ab 18:00
Ihr habt noch Fragen, dann nutzt bitte unser Kontaktformular